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SG Karlsruhe, 03.11.2014 - S 17 R 529/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
Betriebsprüfung - Teilbescheid mit Hinweis auf mögliche weitere notwendige Prüfungen - keine anfechtbare Nebenbestimmung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Charakter und Zulässigkeit eines Hinweises in einem Teilbescheid über eine Betriebsprüfung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 30.10.2013 - B 12 AL 2/11 R
Arbeitslosenversicherung - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter …
Auszug aus SG Karlsruhe, 03.11.2014 - S 17 R 529/14
Hiervon ausgehend hat das BSG bei unterbliebenen Beanstandungen in Beitragsnachforderungsfällen das Bestehen einer Vertrauensgrundlage für den Arbeitgeber (und den Arbeitnehmer) bzw. eines vertrauensbegründenden (Verwirkungs-)Verhaltens des prüfenden Versicherungsträgers und in Beitragserstattungsfällen das Vorliegen eines eigenen oder zurechnenden fehlerhaften Verwaltungshandelns der Prüfbehörde verneint (BSG, U.v. 30.10.2013 - B 12 AL 2/11 R - juris, Rn. 24). - BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89
Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung …
Auszug aus SG Karlsruhe, 03.11.2014 - S 17 R 529/14
Nebenbestimmung im Sinne von § 32 SGB X ist jeder Zusatz zur (Haupt-)Regelung des Verwaltungsaktes, der diese selbst und das von ihr geregelte Recht - nicht die ab Bekanntgabe gegebene äußere Wirksamkeit des Verwaltungsaktes - in zeitlicher, räumlicher oder sachlicher Hinsicht beschränkt oder ergänzt (BSG, U.v. 28.6.1990 - 4 RA 57/89 - juris, Rn. 41).
- SG Augsburg, 19.02.2021 - S 2 BA 1/20
Coronavirus, SARS-CoV-2, Bescheid, Rentenversicherung, Krankenkasse, …
Ausgehend hiervon hat das BSG bei unterbliebenen Beanstandungen in Beitragsnachforderungsfällen das Bestehen eines Vertrauensschutzes für den Arbeitgeber bzw. eines vertrauensbegründenden Verwirkungsverhaltens des prüfenden Versicherungsträgers verneint (SG Karlsruhe vom 03.11.2014, S 17 R 529/14, unter Berufung auf BSG vom 30.10.2013, B 12 AL 2/11 R).Dagegen sind die in Bescheiden enthaltenen Hinweise und Erläuterungen keine Nebenbestimmungen (SG Karlsruhe, 03.11.2014, S 17 R 529/14).
Vielmehr war die Beklagte daher berechtigt, wie bereits ausgeführt, einen Teilbescheid zu erlassen (SG Karlsruhe 03.11.2014, S 17 R 529/14).